Unsere Leistungen nach §3 Baustellenverordnung:

  • Frühzeitige Berücksichtigung von Arbeitsschutzmaßnahmen in der Planungsphase
  • Vorankündigung der Baumaßnahme
  • Erstellen eines SiGe-Plans(Akte)
  • Begehungen der Baumaßnahme
  • Gerichtsfeste Dokumentation jeder einzelnen Begehung
  • Einweisungen der an der Baumaßnahme beteiligten Firmen in der Ausführungsphase
  • Sicherheitstechnische Mängel erkennen und erforderliche Schutzmaßnahmen einleiten
  • Erstellen einer Unterlage(Baumerkmalsakte)

Unsere Leistungen nach VOB:

  • Fachliche Beratung zum Ablauf und Durchführung Ihrer Baumaßnahme
  • Betreuung Ihres Projektes