Inhalt
Unsere Leistungen nach §3 Baustellenverordnung:
- Frühzeitige Berücksichtigung von Arbeitsschutzmaßnahmen in der Planungsphase
- Vorankündigung der Baumaßnahme
- Erstellen eines SiGe-Plans(Akte)
- Begehungen der Baumaßnahme
- Gerichtsfeste Dokumentation jeder einzelnen Begehung
- Einweisungen der an der Baumaßnahme beteiligten Firmen in der Ausführungsphase
- Sicherheitstechnische Mängel erkennen und erforderliche Schutzmaßnahmen einleiten
- Erstellen einer Unterlage(Baumerkmalsakte)
Unsere Leistungen nach VOB:
- Fachliche Beratung zum Ablauf und Durchführung Ihrer Baumaßnahme
- Betreuung Ihres Projektes